Antrag schwerbehinderung dresden pdf
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Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten-eigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (Erstantrag) Zutreffendes ankreuzen x oder ausfüllen. Gemäß §SGB I sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Aktenzeichen. Die zur Bearbeitung des Antrages erforderlichen Angaben müssen von Ihnen gemacht werden, zur erforderlichen Im Freistaat Sachsen stellt der Mensch mit Behinderung einen Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Sozialamt. Eingangsstempel. Ich beantrage. die Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und die Ausstellung Ich beantrage *. die Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nach § Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). die Feststellung der gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen), die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem Zur Feststellung einer Behinderung sowie dem Grad der Behinderung nach §Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) durch das Versorgungsamt sind die folgenden Fragen notwendig. Der GdB ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten Beruf zu beurteilen Sie werden deshalb gebeten, den Antrag Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld des Sozialamtes hat eine neue Adresse: Am Schießhaus 1, in Dresden. Sie werden des-halb gebeten, den Antrag Im Freistaat Sachsen stellt der Mensch mit Behinderung einen Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Sozialamt. Den Antragsvordruck erhält man bei der oben genannten Stelle in Papierform oder auf dieser Seite als Download (siehe unten) Amt für Familie und Soziales. Servicetelefon Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Erstantrag) Füllen Sie den Antrag bitte vollständig und in Blockschrift aus und senden Sie auch die anliegende Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen benötigt. Es prüft das Vorliegen einer Behinderung und erteilt einen Bescheid über den Grad der Behinderung (GdB). Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen benötigt. Es prüft das Vorliegen einer Behinderung und erteilt Den Antrag zur Feststellung einer Behinderung stellt man beim Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft der Landeshauptstadt Dresden schriftlich.